Ab 25. November begrenzt Dresden den Alkoholausschank

Als eine weitere Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie reglementiert die Stadt Dresden ab 25. November 2021 den Alkoholausschank bzw. den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist in einem exakt definierten öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichem Raum (Karten zu den betroffenen Stadtbezirken, Straßen und Plätzen veröffentlicht die Behörde) verboten, Alkohol zu trinken. Das gleiche gilt im kompletten Stadtgebiet im Umfeld aller Restaurants, Bars, Imbisse und Biergärten, auf Sport- und Spielflächen, an Haltestellen und vor Bahnhöfen, auf Parkplätzen, in Parks, Grün- und Freizeitanlagen usw. Der Ausschank alkoholischer Heißgetränke unter freiem Himmel (außer in Gastro-Betrieben mit 2G-Nachweis und Kontakterfassung) ist ganztätig untersagt.  

Zurück