Beim Sachsenwein tritt die EU auf die Verbots-Bremse
Seit dem Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 dürfen sächsische wie deutsche Winter ihren Schaumwein nicht mehr Champagner nennen. Seitdem wird hier nur noch Sekt produziert. Nun musste ein sächsischer Gourmetwinzer ein weiteres Verbot - diesmal auf Basis von EU-Bestimmungen - akzeptieren. Martin Schwarz baut seit zehn Jahren mit behördlicher Genehmigung den Rotwein der sehr schmackhaften iralienischen Rebsorte "Nebbilio" an. Nun wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Wein zwar in Sachsen angebaut, wegen einer EU-Verordnung aber nicht unter diesem Namen verkauft werden darf. Dies sei nur in Italien, Australien, den USA und Kroatien erlaubt. Er soll jetzt den unbekannten Phantasienamen "Prunent" auf das Etiikett drucken. Übrigens gibt es ein weiteres Beispiel dieser Namens-Verbote: Der "Primitivo" muss in Deutschland "Zinfandel" heißen.