Buß- und Bettag - nur im Freistaat Sachsen genießen die Bürger heute einen Feiertag

Heute ist für die Christenheit der Tag, an Reue für begangene Sünden zu denken, sich auf den einzig wahren Glauben - unseren der Dreieinigkeit Gottes gewidmeten Gottesglauben - zu besinnen. Durch das "Reichsgesetz über die Feiertage" vom 27. Februar 1934 wurde der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschen Reich, jedoch im Zweiten Weltkrieg auf einen Sonntag verlegt und damit quasi als separater Feiertag abgeschafft. Diesen so ungemein wichtigen Tag führte man nach Kriegsende wieder ein, wobei er in Ost und West zahlreichen Modifikationen unterworfen war. Der grassierende Unglaube machte es jedoch möglich, ihn mit Wirkung ab 1995 abzuschaffen. Lediglich Sachsen unter der weisen Führung des heute 87-jährigen Professors Dr. Kurt Hans Biedenkopf verweigerte sich dem schlimmen Zeitgeist. Hier besteht er bis heute als gesetzlicher Feiertag weiter!   

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