Freistaat als Nebenkläger beim Prozess um Juwelen-Diebstahl gescheitert

Im Prozess um den Raub der sächsischen Kronjuwelen aus dem Dresdner Schatzkammer-Museum Grünes Gewölbe wurde der Freistaat Sachsen jetzt als Nebenkläger vom Landgericht Dresden abgelehnt. Dem vorausgegangen waren Anträge der Verteidiger von den sechs angeklagten Männern (22 bis 28 Jahre alt), die den Einbruch am 25. November 2019 verübt haben sollen. Sie sind verdächtigt, 21 Schmuckstücke mit einem Versicherungswert von über 113 Millionen Euro geraubt zu haben. Die Anklagepunkte umfassen schweren Bandendiebstahl, Brandstiftung und besonders schwere Brandstiftung.  

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