Freistaat Sachsen verbietet das Boofen in der Sächsischen Schweiz
Das Boofen genannte zeitweilige Übernachten unter Felsnasen, in Schluchten und innerhalb der pittoresken Sandsteinwelt des Elbsandsteingebirges - speziell im Nationalpark Sächsische Schweiz - ist bis zum 15. Juni verboten. Die Naturwächter wollen damit vor allem brütende Wanderfalkenpaare schützen. Das Boof-Verbot soll nun jedes Jahr generell vom 1. Februar bis Mitte Juni gelten.