Landeshauptstadt Dresden plant großes Airbnb-Verbot

Dresden leidet seit 2010 an einem Überangebot von Kapazitäten in Hotels, die meist nur 40 Prozent Auslastung erreichen. Auf der anderen Seite fehlt bezahlbarer Wohnraum, weil Wohnungseigentümer lieber den schnellen Euro mit Kurzzeitvermietung z. B. über das Airbnb-Portal machen wollen. Die Stadt hat nun eine Satzung vorgelegt, welche die private Vermietung von Wohnraum an Touristen drastisch einschränken will. Laut dieser ist es künftig verboten, Wohnungen länger als zwölf Wochen im Jahr fremdzuvermieten. Auch ein Leerstand von mehr als einem Jahr gilt demzufolge dann als Zweckentfremdung. Die Regelung soll auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden. Damit hofft man, 700 Wohnungen wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen. In Leipzig existiert solch eine solche Satzung seit September 2024 - und es wurden 800 Wohnungen zurückgewonnen.

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