Neue Coronaschutzverordnung - Tourismus überall möglich!

Die ab dem heutigen Montag, dem 14. Juni 2021, geltende neue Corona-Schutzverordnung der sächsischen Landesregierung bringt zusammen mit dem stabilen Inzidenzwert unter 35 in allen Regionen Sachsens weitreichende Erleichterungen für Einheimische und Touristen. Die Testpflicht ist fast überall aufgehoben. Lediglich in Clubs und Diskotheken, Dampfbädern und Saunen, Messen im Innenbereich, Bordellen und bei Großveranstaltungen sind aktuelle Testnachweise erforderlich. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum unter freiem Himmel besteht nur noch dort, wo nicht 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann.  Die Beschränkung der Verkaufsfläche im Einzelhandel entfällt. Hotels, Ferienwohnungen, Camping- und Caravaningplätze dürfen ihren Geschäften nachgehen.  Nirgends herrscht Beherbergungsverbot.

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